Arbeitsrecht

Die deutsche Wirtschaftsordnung kennt zwei Hauptakteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wegen der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber gewährt das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz. Wir beraten auf diesem Rechtsgebiet  sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Hinblick auf die Gestaltung eines rechtlich korrekten Arbeitsvertrages oder hinsichtlich  arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen.

 


Baurecht

Das private Baurecht ist Bestandteil des allgemeinen und besonderen Zivilrechts und beschäftigt sich mit dem Zustandekommen von Bauverträgen und deren Abwicklung. Bei Mängeln oder anderen Leistungsstörungen innerhalb dieses Rechtsverhältnisses kommt das private Baurecht ins Spiel. Es ist bei sämtlichen Angelegenheiten, die mit dem Bauvorhaben in Verbindung stehen und zwischen den Vertragspartner abgewickelt werden müssen, anzuwenden. Wir beraten Sie gerne und setzen uns für Ihre Belange bei rechtlichen Differenzen hierzu ein.

 

Familienrecht / Eherecht

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehungen regelt. Dazu gehören auch das Kindschafts-, Adoptions- und das Scheidungsrecht sowie außerhalb der Verwandtschaft bestehende gesetzliche Vertretungsbefugnisse im Fall der Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlichen Betreuung. Wir beraten Sie fachkompetent zu allen Fragen und Problemen auf diesem Gebiet. Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und setzen uns für Ihre Belange bei Problemen in familienrechtlichen Auseinandersetzungen ein.

 


Mietrecht

Das  Mietrecht wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Das Wohnraummietrecht als Teil des Mietrechts enthält z.B. insbesondere Vorschriften zur Form des Mietvertrages, zur Höhe der Kaution, zu den Betriebskosten, zur Miete und deren Erhöhung, zum Vermieterpfandrecht, dem Wechsel der Vertragspartner, zur Kündigung sowie zu Zeitmietverträgen.  Wohnraum in diesem Sinne ist jeder Gebäudebestandteil, der zu dauerhafter privater Wohnnutzung geeignet und bestimmt ist. Wir sind kompetente Ansprechpartner in Sachen Mieten und Vermieten und helfen Ihnen, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht Ihre Interessen durchzusetzen.

 

Nachbarrecht

Maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn an der Grundstücksgrenze sind sowohl bundesgesetzliche wie auch landesgesetzliche Regelungen wie z.B. das nordrhein-westfälische Nachbarrechtsgesetz. Dieses Gesetz befasst sich im Wesentlichen mit den Rechtsverhältnissen des nachbarlichen Miteinanders und regelt etwa Fragen zur Einfriedigung von Grundstücken, zu Pflanzabständen, zu überhängenden Wurzeln und Zweigen, zu Laubfall und Bodenerhöhungen. Bei Fragen und rechtlichen Auseinandersetzungen auf diesem Rechtsgebiet stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

 

Strafrecht

Das Strafrecht ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Es dient dem Schutz der elementaren Rechtsgüter des Miteinanders, z.B. dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, der Würde und Ehre, des Eigentums und Vermögens,  und damit dazu, den Bestand der Rechtsordnung eines Staates zu sichern und zu erhalten. Ein Hauptzweck der Bestrafung im Strafrecht ist dabei neben der Sühne der Schuld die Verhinderung weiterer Straftaten. Wir übernehmen gerne Ihre Strafverteidigung.

 

Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Einen Schwerpunkt des Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrechts  bildet das Straßenverkehrsrecht.

Wir unterstützen Sie bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden sowie von Schmerzensgeldansprüchen gegenüber dem Unfallgegner und seiner Haftpflichtversicherung.

Bei Vorwürfen wegen Verkehrsvergehen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstößen, Alkohl am Steuer, unerlaubten Entfernens vom Unfallort und deshalb drohender Bußgelder und Strafen oder drohender  Entziehung der Fahrerlaubnis sind wir ebenfalls Ihre kompetenten Ansprechpartner.